AGB.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Step2diz Tanzschule und erwachsenen Mitgliedern sowie bei Minderjährigen mit deren gesetzlichen Vertretern. Mit Abschluss des Vertrages werden diese AGB anerkannt.
§ 2 Vertragsabschluss und Laufzeit
Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten.
Die Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich und muss spätestens 6 Wochen vor Ablauf des letzten Vertragsmonats schriftlich erfolgen.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat.
Erfolgt die Kündigung innerhalb eines laufenden Monats – unabhängig davon, ob zu Beginn oder im Verlauf des Monats –, wird die Kündigung stets zum Ende dieses Monats wirksam.
Eine Kündigung zum 31.07. eines jeden Jahres ist ausgeschlossen.
§ 3 Beiträge und Zahlungsweise
Der Mitgliedsbeitrag ist ein monatlicher Pauschalbeitrag und wird unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme am Unterricht erhoben.
Die Abbuchung erfolgt jeweils zu Beginn eines Monats per SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto.
Der Beitrag ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn das Mitglied einzelne Unterrichtsstunden nicht wahrnimmt,
an gesetzlichen Feiertagen kein Unterricht stattfindet, während der offiziellen Schulferien des Bundeslandes kein Unterricht stattfindet oder unterrichtsfreie Zeiten im Jahresplan vorgesehen sind.
Die monatlichen Beiträge sind als Jahresbeitrag kalkuliert und werden in gleichbleibenden Monatsraten erhoben.
Eine anteilige Erstattung für Ferien- oder Feiertagszeiten erfolgt daher nicht.
Preisanpassungen bleiben vorbehalten. Diese werden rechtzeitig angekündigt.
§ 4 Zahlungsverzug und Rücklastschriften
Kann eine Lastschrift mangels Kontodeckung oder aus anderen vom Mitglied zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden, trägt das Mitglied die entstehenden Bankgebühren in Höhe von 10,67 EUR.
Zusätzlich wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung erhoben.Gerät das Mitglied trotz Mahnung in Zahlungsverzug, ist die Step2diz Tanzschule berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.In diesem Fall werden sämtliche bis zum regulären Vertragsende fälligen Beiträge sofort zur Zahlung fällig.
§ 5 Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die die Step2diz Tanzschule nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Ereignisse), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen.
Die Tanzschule ist jedoch bemüht, ausgefallene Stunden nach Möglichkeit nachzuholen.
§ 6 Krankheit und Vertragsverlängerung
Eine ordentliche Stilllegung des Vertrages ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Kann ein Mitglied aufgrund einer nachgewiesenen Erkrankung oder Verletzung für mindestens einen Monat nicht am Unterricht teilnehmen, kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests eine beitragsfreie Verlängerung des Vertrages um den entsprechenden Zeitraum erfolgen.
§ 7 Besondere Regelungen für Minderjährige
Bei minderjährigen Mitgliedern haften die gesetzlichen Vertreter für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere für die fristgerechte Zahlung der Beiträge.
Änderungen personenbezogener Daten (z. B. Adresse, Bankverbindung) sind unverzüglich mitzuteilen.
§ 8 Bild- und Videorechte
Das Mitglied bzw. bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter erklären sich damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, die im Rahmen des Unterrichts oder bei Veranstaltungen der Step2diz Tanzschule entstehen, unentgeltlich und ohne Nennung des vollständigen Namens veröffentlicht werden dürfen.
Die Veröffentlichung kann erfolgen auf der Website www.step2diz.de, Social-Media-Kanälen (z. B. Facebook, Instagram), Printmedien wie Flyer, Plakate oder Zeitungsberichte
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 9 Haftung
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
Für fahrlässig verursachte Sachschäden haftet die Step2diz Tanzschule nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Für Personen- und Gesundheitsschäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Stand: September 2026
