Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für 3 Monate
abgeschlossen. Eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit ist möglich, wenn dies
bis 6 Wochen zum Ende des letzten Vertragsmonats eingegangen ist.
Der Vertrag läuft automatisch 3 Monate weiter, falls keine Kündigung vorliegt.
Der Vertrag läuft automatisch 3 Monate weiter, falls keine Kündigung vorliegt.
EineAbmeldung zum 31.07. jeden Jahres ist nicht möglich.
2.
Der Vereinbarte Kursbeitrag ist je nach Zahlungsweise monatlich oder quartalsweise
jeweils zu Beginn dieser Periode fällig. Erfolgt eine Zahlung nicht bis zum 15. des
aktuellen Monats (Eingang auf dem Konto), verliert das Mitglied das Recht, an den
Unterrichtsstunden teilzunehmen, solange der offene Betrag nicht bezahlt ist.
Bei erfolglosem Lastschrift Einzug (z.B. bei Nichtdeckung des Kontos) trägt das
Mitglied die Bankbearbeitungsgebühr in Höhe von 10,67€ hierfür.
Zusätzlich entstehen Mahngebühren in Höhe von 5€.
3.
Wird der vertraglich Vereinbarte Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, hat die step2diz
Tanzschule ein außerordentliches Kündigungsrecht, sofern trotz Abmahnung nicht
gezahlt wurde. In diesem Falle werden alle Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der
Kündigungsfrist sofort fällig.
4.
Bei Ausfall des Unterrichtsbetriebes aus Gründen, die die step2diz Tanzschule nicht zu
verantworten hat (z.B. höhere Gewalt, Renovierungsarbeiten), besteht kein Anspruch
auf Beitragsrückzahlung. Die ausgefallenen Stunden können jedoch innerhalb von 3
Monaten nachgeholt werden, soweit der Stundenplan dies erlaubt.
5.
An gesetzlichen Feiertagen sowie Schulferien findet kein Unterricht statt.
Preiserhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6.
Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt der
übrige Inhalt der Vereinbarung hiervon unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen
sind durch solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck entsprechen.
7.
Eine Stilllegung des Vertrages ist nicht möglich, es sei denn es liegt ein ärztliches
Attest vor.