Tanzstunden – Lockerungen Corona

Liebe Tanzfreunde,

heute am Montag den 04.05. haben wir mit dem Gesundheitsamt München telefoniert, und angefragt ob wir mit fünf Teilnehmern mit Masken und den 1,5 m Mindestabstand unseren Betrieb wieder eröffnen dürfen.

Laut der Bayerischen Infektionsschutzmassnahmenverordnung §2 Betriebsuntersagung vom 16.04.20 dürfen wir unseren Betrieb nicht öffnen.

Der Kollege vom Gesundheitsamt München meinte auch, das wir uns noch
bis zum 10.05. gedulden sollen, da weitere Lockerungen kommen.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen, und bleibt gesund!